Hinweis zur Reduzierung des Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 % für die Trinkwasserversorgung:
Mit Einführung des Corona-Steuerhilfegesetzes sinkt die Mehrwert-steuer für Trinkwasserabrechnungen, die ihren Abrechnungsstichtag zwischen dem 01.07.20 und dem 31.12.20 haben, von 7 % auf 5 %.
Eine Wasserzählerablesung bzw. Zwischenabrechnung zum 30.06.20 ist nicht notwendig.