Hauseinführungen von Wasserleitungen

Wichtiger Hinweis:
KG Rohre sind seit dem 01.06.17 zur Aufnahme der Hausanschlussdurchführung unter Bodenplatten oder durch Kellerwände nicht mehr zulässig!
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß der AVBWasserV (http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/10.html) §10, Abs.3, Satz 4 hat der Anlieger selbst die baulichen Voraussetzungen für eine sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Entsprechend obliegt dem Anschlussnehmer neben der Herstellung des Mauerdurchbruchs grundsätzlich auch die Abdichtung des Mauerdurchbruchs nach Einführung des Hausanschlusses. Dies umfasst auch die Herstellung und Abdichtung der Hauseinführung.

Der Begriff des Hausanschlusses umfasst damit nicht den Mauerdurchbruch einschließlich Hauseinführung und deren Abdichtung – hierfür ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Daher haftet der Anschlussnehmer auch grundsätzlich für die sachgemäße Ausführung dieser Arbeiten und hat die Verantwortung für später auftretende Undichtigkeiten und Schäden am Mauerwerk oder am Gebäude zu tragen.
Warum neue Anforderungen?

In Deutschland dienen Normen und andere Regelwerke dem Schutz der Hausbewohner und deren Sachgüter. DIN 18322 und die DVGW VP 601 geben zum Beispiel sehr genau vor, wie Hauseinführungen für Rohre und Kabel konstruiert und eingebaut werden müssen. Ziel dieser Regelwerke ist es, dass kein Gas bzw. Wasser durch mechanische, korrosive, thermische oder elektrische Einflüsse von außen in ein Gebäude eindringen oder innerhalb des Gebäudes austreten kann. Das damit erreichbare Sicherheitsniveau sorgt z.B. dafür, dass

• Kräfte, die auf die Haus- bzw. Netzanschlussleitungen einwirken, nicht auf die Inneninstallation übertragen werden (z.B. bei Baggerarbeiten).
• Personen und Sachschäden vermieden werden, die infolge einer mangelhaften Abdichtung zur Wand oder Bodenplatte durch das Eindringen von Gas bzw. Wasser von außen in das Gebäude entstehen könnten. ( Hier gilt u.a. die DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“)

Für Gas- und Wasseranschlüsse gilt die technische Regel DVGW VP 601 (März 2007) :
Gas- und Wasserhauseinführungen
Hier unter Pkt. 4.5 : Gas- und Wasserdichtheit der eingebauten Hauseinführung :
"Hauseinführungen sind gas- und druckwasserdicht (1bar) auszuführen“

Das gilt sowohl für den Neubaubereich als auch bei der Erneuerung von Hausanschlüssen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch DVGW-zertifizierte Ein- bzw. Mehrsparten-Hauseinführungssysteme zulässig (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)

Generell ist nach vorgenannten Regelwerken der Einbau von PVC- oder gleichartigen Rohren als Leerrohr für Hauseinführungen nicht mehr zulässig, da kein Verbund /Dichtigkeit
zwischen Rohr und Bauwerkskörper (Beton) erreicht wird.

Derartige Gebäudeeinführungen dürfen aus gewährleistungs- und versicherungstechnischen Gründen nicht mehr verwendet werden und werden somit von unserem Wasserversorgungsverband abgelehnt.
Die fachgerechte Hauseinführung kann mit Ein- oder Mehrsparteneinführungen erreicht werden., Information s. hier: http://www.fhrk.de/planungshilfe-gebaeudeeinfuehrung

Alternativ können die Anforderungen mit einer Kernbohrung bzw. Einbau fachgerechter Futterrohre erreicht werden.
Neben der erhöhten Sicherheit bieten die zum Einbau zugelassenen Systeme weitere Vorteile :
• kompakte und platzsparende Installation der Haus- bzw. Netzanschlüsse (Wasser/Gas/Strom/Telefon usw.) und der zugehörigen Anschlusseinrichtungen.
• schnelle, sichere und zeitsparende Montage.

Die Herstellung und der Einbau der Durchführung DVGW-zertifizierter Ein- bzw. Mehrspartenhauseinführungen hat bauseits durch den Bauherrn bzw. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma zu erfolgen.

Die Kosten betragen für Einspartensysteme brutto rd. 350,00 - 500,00 €, für Mehrsparten-systeme rd. 850,00 - 1.200,00 € (abhängig, ob Kellerwand oder Bodenplatte). Erhältlich im Baustoffhandel oder Internet.

Fa. Hauff z.B.
- team baucenter GmbH & Co. KG
Wittland 12, 24109 Kiel, Telefon: 0431 / 540090

- team baucenter GmbH
Eckernförder Str. 209, 24119 Kiel, Telefon: 0431 / 54009-33

- C. J. Wigger KG
Boostedter Str. 301, 24539 Neumünster, Telefon: 04321 / 975-0

Herstellung des Hausanschlusses
Zur Koordination der Bauleistungen setzt sich der Bauherr frühzeitig (vor Baubeginn) mit dem WBV Panker-Giekau und möglichst auch den anderen Versorgungsunternehmen in Verbindung. Er erhält dann entsprechend seinen Erfordernissen eine Orientierungshilfe zur Ausführung und zur Positionierung der Hauseinführung. Info siehe auch hier http://www.fhrk.de/

Die Hauseinführung ist Eigentum des Bauherrn und unterliegt seiner Unterhaltspflicht.
Der WBV Panker-Giekau kann den Einbau des Hausanschlusses verweigern, wenn nicht die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen wurden.

Bei Einbau der Anschlussleitung in nicht fachgerecht hergestellte Hauseinführungen übernimmt der WBV Panker-Giekau keine Haftung für später auftretende Undichtigkeiten und Schäden am Mauerwerk oder am Gebäude.
Wer legt die Trasse fest und stellt den Hausanschluss her?

Der WBV Panker-Giekau legt mit dem Grundstückseigentümer/Bauherren gemeinsam den Anschluss in seiner Lage fest. Die Stärke der Anschlussleitung wird ebenfalls vom WBV Panker-Giekau festgelegt.

Grundsätzlich soll die Anschlußleitung rechtwinklig, auf kürzestem Weg und geradlinig in den Anschlussraum geführt werden. Überbauungen sind nicht erlaubt. Ein Heizölraum ist als Anschlussraum nicht geeignet.

Sämtliche Verlege- und Installationsarbeiten des Hausanschlusses einschließlich Einbau der Zählereinheit werden vom WBV Panker-Giekau durchgeführt. Die erforderlichen Erdarbeiten kann der Bauherr in Eigenleistung oder von einer Firma seiner Wahl ausführen lassen.

Bei der Verlegung ist zu beachten, dass Erdwärmekollektoren mindestens einen Abstand von 1,50 Meter bei Kreuzung oder Längsverlegung von der Wasserleitung einhalten.

Krummbek, den 13.12.2017

Adresse

Im Dorfe 70, 24217 Krummbek

info@wbv-panker-giekau.de

info@wbvpg.de

Geschäftszeiten

Mo. - Do.: 8:00 - 16:00 Uhr

Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr

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