Unser Trinkwasser

Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität werden in Deutschland seit dem 1. Januar. 2003 nach der europäischen Trinkwasserrichtlinie beschrieben. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt.

Die Europäische Trinkwasserrichtlinie ist weltweit auf dem höchsten Standard, wobei die deutsche Verordnung bei einigen Regeln und Grenzwerten deutlich schärfer gefasst wurde als die Europäische Verordnung.

Kein Lebensmittel wird so zeitnah und häufig untersucht wie unser Trinkwasser.
Nach der Trinkwasserverordnung muss das „Lebensmittel Trinkwasser“ einwandfrei im Geschmack, Geruch und Aussehen sein und den mikrobiologischen Anforderungen genügen. Mit anderen Worten, es muss in physikalischer und chemischer Hinsicht für den menschlichen Genuss zum Trinken geeignet sein und darf keine Krankheitskeime enthalten.

Damit dieser Standard erhalten bleibt, werden in unregelmäßigen Abständen Proben und Analysen von unabhängigen Instituten vorgenommen und erstellt.

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