Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität in der EU wurden durch die 2003 in Kraft getretene Trinkwasser-verordnung neu festgesetzt und vereinheitlicht. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Gegenüber der alten Trinkwasserverordnung wurden Grenzwerte verschärft bzw. neu eingeführt.
Die Europäische Trinkwasserverordnung entspricht dem weltweit schärfstem verbindlichem Standard. Kein Lebensmittel wird so zeitnah und häufig untersucht wie unser Trinkwasser.
Die Europäische Trinkwasserverordnung entspricht dem weltweit schärfstem verbindlichem Standard. Kein Lebensmittel wird so zeitnah und häufig untersucht wie unser Trinkwasser.
Nach der Trinkwasserverordnung muss das „Lebensmittel Trinkwasser“ frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Mit anderen Worten, es muss in physikalischer und chemischer Hinsicht für den menschlichen Genuss zum Trinken geeignet sein und darf keine Krankheitskeime enthalten.
Um diesen Standard zu sichern, werden in vorgeschriebenen Abständen Proben entnommen und Analysen von unabhängigen Instituten vorgenommen.
Um diesen Standard zu sichern, werden in vorgeschriebenen Abständen Proben entnommen und Analysen von unabhängigen Instituten vorgenommen.
Trinkwasser aus dem Wasserhahn ist deutlich preiswerter als das aus der Flasche, zumal dieses oft schon unzählige Kilometer auf Kosten der Umwelt durch die Landschaft gefahren wurde.
Der Mineraliengehalt unterscheidet sich oft nur unwesentlich von „echtem“ Mineralwasser.
Vergleichen Sie einmal die Analyse mit den Werten auf Ihrer Mineralwasserflasche!
Der Mineraliengehalt unterscheidet sich oft nur unwesentlich von „echtem“ Mineralwasser.
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Aktuelle Trinkwasseranalyse